Mit dem Gründungspreis zeichnen das NRW-Wirtschaftsministerium und die NRW.BANK innovative und erfolgreiche Gründer*innen, Nachfolger*innen und Freiberufliche in den Bereichen Handwerk, Industrie und Dienstleistungen aus. Eine Jury aus Expert*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik nominiert zehn Bewerber*innen für das Finale am 23. Oktober 2023. Die drei Bestplatzierten werden mit Preisgeldern von insgesamt 60.000 Euro prämiert.
Wer sich für den Wettbewerb bewerben möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ihr Unternehmen
- hat den Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen und
- ging zwischen 2018 und 2021 an den Start und
- ist wirtschaftlich erfolgreich und hat ein tragfähiges Geschäftsmodell.
Sie
- sind Gründerin oder Gründer eines neuen und unabhängigen Unternehmens. Das heißt, Ihr Unternehmen
- ist keine Tochtergesellschaft eines bestehenden Unternehmens und
- ist keine Ausgründung aus einem bestehenden Unternehmen mit bereits bestehenden Produkten und
- ist nicht durch Zukauf und nicht durch den Wechsel des Tätigkeitsbereichs eines mehr als fünf Jahre alten Unternehmens entstanden
oder
- haben als Unternehmensnachfolgerin oder Unternehmensnachfolger ein kleines oder mittleres Unternehmen übernommen
oder - sind Freiberuflerin oder Freiberufler.
Bewerbungsschluss ist der 6. August 2023.
Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular finden Sie unter www.gründungspreis.nrw