Die novellierte Klärschlammverordnung sieht ab 2029 eine bundesweit geltende Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus kommunalen Klärschlämmen oder deren Aschen vor. Im Auftrag des Umweltministeriums NRW wurde von Ende 2018 bis Ende 2020 das Projekt „Die Umsetzung der Anforderungen der Klärschlammverordnung zur Phosphorrückgewinnung in Nordrhein-Westfalen“ durchgeführt. Neben der Erstellung von Steckbriefen für Phosphor-Rückgewinnungsverfahren wurden Szenarien zur zukünftigen Klärschlammentsorgung in NRW erarbeitet. Aufgrund der vorhandenen Informationen konnte abgeschätzt werden, dass zukünftig Klärschlamm überwiegend zunächst thermisch vorbehandelt und anschließend die Asche einer Phosphorrückgewinnung zugeführt wird.
Für die Klärschlammbehandlung und Phosphorrückgewinnung sollen Optionen, Kapazitäten und Standorte diskutiert werden.
Wann?
11.08.2021 / 15:00-17:00 Uhr
Wo?
Livestream via Zoom
Die Teilnahme am Regionaldialog ist kostenlos!